Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
AGB für B2B-Fördermittelberatung
Zuschuss Piloten Consulting, Unipessoal LDA (Zona Franca da Madeira)
Impasse da Murta 3E, 9060-354 Funchal, Madeira, Portugal
NIPC: 519286251 · USt-IdNr.: PT519286251
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Zuschuss Piloten Consulting, Unipessoal LDA (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/83/EU. Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen im Bereich Fördermittel, insbesondere:
- Recherche geeigneter Förderprogramme
- Beratung zur Förderfähigkeit von Projekten
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Begleitung während des Förderzeitraums
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Wichtig: Ein Anspruch auf Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht. Die Entscheidung über Förderanträge liegt ausschließlich bei den zuständigen Förderstellen.
Hinweis: Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des deutschen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
3. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung und kann folgende Modelle umfassen:
- Fixhonorar (Pauschalvergütung)
- Erfolgshonorar (bei positiver Förderzusage)
- Kombination aus beidem
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gemäß den jeweils geltenden Vorschriften zusätzlich berechnet oder es greift das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
Erfolgshonorare werden ausschließlich im rechtlich zulässigen Rahmen vereinbart und beziehen sich auf die Förderzusage, nicht auf die tatsächliche Auszahlung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig bereitzustellen
- Änderungen relevanter Umstände unverzüglich mitzuteilen
- An der Antragstellung aktiv mitzuwirken und erforderliche Genehmigungen einzuholen
- Die Förderauflagen nach Bewilligung einzuhalten
Verzögerungen oder Nachteile, die durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Informationen des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
5. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe des vereinbarten Honorars.
Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
- Entscheidungen der Förderstellen über Anträge
- Änderungen von Förderprogrammen oder deren Einstellung
- Verzögerungen bei der Bearbeitung durch Förderstellen
- Rückforderungen aufgrund von Verstößen des Kunden gegen Förderauflagen
6. Vertraulichkeit
Alle überlassenen Informationen werden vertraulich behandelt.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektbezogene Aufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt.
Bei Kündigung durch den Kunden vor Fertigstellung hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Portugal unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Bei Streitigkeiten mit Kunden, die ihren Sitz in der EU haben, gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, soweit diese für B2B-Geschäfte anwendbar sind.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Funchal, Madeira, Portugal. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Wichtiger Hinweis zur Fördermittelberatung
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Garantie besteht für:
- Die Bewilligung von Fördermitteln
- Die Höhe bewilligter Fördermittel
- Die Bearbeitungsdauer bei Förderstellen
- Den Fortbestand von Förderprogrammen
Die Entscheidung über Förderanträge liegt ausschließlich bei den jeweiligen Förderstellen. Die Beratungsleistung umfasst die bestmögliche Vorbereitung und Begleitung des Antrags, nicht jedoch eine Erfolgsgarantie.