Bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % des Gehalts während der Weiterbildung. Prüfen Sie in zwei Minuten, was Ihr Betrieb bekommt.
Über das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten in jedem Betrieb, unabhängig von Branche und Größe. Die meisten Unternehmen wissen das nicht und zahlen ihre Kurse selbst.
Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben passt, stellen den Antrag beim Arbeitgeberservice und begleiten bis zur Auszahlung. Sie zahlen nur, wenn die Förderung bewilligt wird.
Fünf kurze Fragen, direkt hier. Am Ende sehen Sie, was die Agentur nach dem QCG voraussichtlich übernimmt.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter +49 176 98970060.
Sie möchten nicht warten? Buchen Sie direkt einen Videocall.
Videocall buchenSchätzung auf Basis der gesetzlichen Höchstsätze (QCG, § 82 SGB III, Stand 04/2024). Die Förderung ist eine Ermessensleistung, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Keine Rechtsberatung.
Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt sein. Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Vorlauf.
Wir prüfen Betrieb, Person und Kurs. Haben Sie noch keinen Kurs, finden wir einen zertifizierten Anbieter zu Ihrem Thema, gern auch Ihren Wunschträger.
Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten das Gespräch mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Sie unterschreiben, wir klären Rückfragen.
Die Kurskosten gehen direkt an den Träger, der Gehaltszuschuss auf Ihr Konto. Erst jetzt wird unser Erfolgshonorar fällig.
Damit die Förderung nach dem QCG greift.
Zwei Minuten für den Check. Zwei Werktage bis zur Einschätzung. Kein Risiko für Sie.
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