Unsere Förderungen
Qualifizierungschancengesetz (QCG) · Förderung für Unternehmen

Weiterbildung für Ihr Team.
Bezahlt von der Arbeitsagentur.

Bis zu 100 % der Kurskosten und bis zu 75 % des Gehalts während der Weiterbildung. Prüfen Sie in zwei Minuten, was Ihr Betrieb bekommt.

Kostenlos und unverbindlich. Kein Lebenslauf, keine Unterlagen.
100%
der Kurskosten
bei Betrieben unter 50 Beschäftigten, sonst 50 % oder 25 %
75%
des Gehalts erstattet
für die Zeit, die Ihre Mitarbeitenden im Kurs sind
0€
Vorabkosten
unser Honorar wird nur fällig, wenn bewilligt wird

Über das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten in jedem Betrieb, unabhängig von Branche und Größe. Die meisten Unternehmen wissen das nicht und zahlen ihre Kurse selbst.

Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben passt, stellen den Antrag beim Arbeitgeberservice und begleiten bis zur Auszahlung. Sie zahlen nur, wenn die Förderung bewilligt wird.

Förder-Check

In zwei Minuten zur Förderhöhe.

Fünf kurze Fragen, direkt hier. Am Ende sehen Sie, was die Agentur nach dem QCG voraussichtlich übernimmt.

Kurs steht fest

Dann direkt zum Videocall.

Wählen Sie unten einen Termin. Im Gespräch prüfen wir die Förderung für Ihren Kurs und sagen Ihnen das Ergebnis.
Schritt 1 von 5

Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Die Größe bestimmt die Prozentsätze. Teilzeitkräfte zählen anteilig.
Es gibt eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung
Bringt 5 Prozentpunkte mehr. Nicht sicher? Einfach aus lassen.
Sie kennen Ihren Kurs schon? , die Förderung prüfen wir im Gespräch.
Schritt 2 von 5

In welcher Branche sind Sie tätig?

Damit wir passende, förderfähige Kurse vorschlagen können.
Schritt 3 von 5

Wer soll weitergebildet werden?

Bei mehreren Personen: die typische Situation auswählen. Sammelanträge sind möglich.
Die Person ist 45 Jahre oder älter, oder schwerbehindert
Bei 50 bis 499 Beschäftigten steigen die Kurskosten auf 100 %.
Schritt 4 von 5

Welchen Kurs haben Sie im Blick?

Nennen Sie den Kurs, wenn Sie ihn kennen, oder beschreiben Sie, wer was lernen soll. Der Assistent sucht passende, förderfähige Kurse mit Ihnen. Ohne Kurs geht es auch weiter.
Kurs gewählt
Schritt 5 von 5 · Ihr Ergebnis

Voraussichtlich förderfähig.

Betrieb und Person passen
Kurskosten übernommen
100 %
direkt an den Bildungsträger
Gehalt während der Kurszeit erstattet
75 %
auf Ihr Konto, inkl. Arbeitgeberanteil
Ihr gewählter Kurs
Wählen Sie unten direkt einen Termin für den Videocall: Dort klären wir die letzten Fragen und erstellen die Anfrage für Sie.
Schritt 6 von 6

Wohin dürfen wir die Einschätzung schicken?

Innerhalb von zwei Werktagen melden wir uns mit einer konkreten Einschätzung und dem nächsten Schritt.

Anfrage eingegangen.

Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter +49 176 98970060.

Sie möchten nicht warten? Buchen Sie direkt einen Videocall.

Videocall buchen

Schätzung auf Basis der gesetzlichen Höchstsätze (QCG, § 82 SGB III, Stand 04/2024). Die Förderung ist eine Ermessensleistung, die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Keine Rechtsberatung.

So läuft es

Drei Schritte. Den Papierkram übernehmen wir.

Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt sein. Rechnen Sie mit vier bis acht Wochen Vorlauf.

1

Förder-Check und Kurs

Wir prüfen Betrieb, Person und Kurs. Haben Sie noch keinen Kurs, finden wir einen zertifizierten Anbieter zu Ihrem Thema, gern auch Ihren Wunschträger.

2

Antrag durch uns

Wir bereiten alle Unterlagen vor und begleiten das Gespräch mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit. Sie unterschreiben, wir klären Rückfragen.

3

Bewilligung und Auszahlung

Die Kurskosten gehen direkt an den Träger, der Gehaltszuschuss auf Ihr Konto. Erst jetzt wird unser Erfolgshonorar fällig.

Voraussetzungen

Das muss stimmen.

Damit die Förderung nach dem QCG greift.

Häufige Fragen

Noch Fragen?

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
So heißt die Förderung, mit der die Agentur für Arbeit seit 2019 die Weiterbildung von Beschäftigten bezahlt, rechtlich geregelt in § 82 SGB III. Gefördert werden Kurse mit mehr als 120 Stunden bei zertifizierten Anbietern. Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur die Kurskosten und einen Teil des Gehalts für die Kurszeit.
Meine Leute fehlen dann wochenlang. Wie soll das gehen?
Die meisten förderfähigen Kurse laufen berufsbegleitend, oft ein bis zwei Tage pro Woche oder online. Für genau diese Stunden erstattet die Agentur bis zu 75 % des Gehalts.
Was kostet mich das?
Der Check und die Beratung sind kostenlos. Unser Honorar wird nur fällig, wenn die Agentur bewilligt hat, und richtet sich nach dem Gehaltszuschuss, den Sie tatsächlich erhalten. Wird nicht bewilligt, zahlen Sie nichts.
Wir arbeiten schon mit einem Bildungsanbieter. Geht das auch?
Ja, wenn Anbieter und Kurs zertifiziert sind und der Kurs mehr als 120 Stunden umfasst. Wir prüfen das. Falls nicht, suchen wir eine zertifizierte Alternative zum selben Thema.
Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?
Nein, es ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Passen Kurs und Person und ist der Antrag sauber vorbereitet, wird in der Regel bewilligt. Garantieren können wir das nicht, deshalb zahlen Sie nur im Erfolgsfall.
Wie schnell geht es?
Erste Einschätzung innerhalb von zwei Werktagen. Bis zur Bewilligung vier bis acht Wochen, weil das Gespräch mit dem Arbeitgeberservice einen Termin braucht. Der Kurs darf erst nach dem Antrag beginnen.
Kostenlos und unverbindlich

Lassen Sie uns rechnen.

Zwei Minuten für den Check. Zwei Werktage bis zur Einschätzung. Kein Risiko für Sie.

Förder-Check starten
ABAndrew Banoub · Zuschuss Piloten · +49 176 98970060
Förder-Check starten